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Baurecht
Kündigung: Keine Umsatzsteuer für nicht erbrachte Leistungen
von Rechtsanwältin & Mediatorin Sigrid Pruss
Wird ein Bau- oder Architektenvertrag vom Auftraggeber gekündigt, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, hat der Auftragnehmer getrennt nach erbrachten und nicht erbrachten Leistungen abzurechnen. Umsatzsteuer fällt nur auf die erbrachten...
| Letzte Aktualisierung am Samstag, 22. März 2008 |
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